Organe & Gremien

Obfrau des Sozialhilfeverbandes Wels-Land ist Bezirkshauptfrau MMag. Elisabeth Schwetz.

Die Obfrau vertritt den Sozialhilfeverband Wels-Land nach außen, ist für die laufende Geschäftsführung und die Durchführung der Beschlüsse des Verbandsvorstandes sowie der Verbandsversammlung verantwortlich.

Obfrau

Foto-Bezirkshauptfrau-neu-250x250.jpg

MMag. Schwetz Elisabeth

Obfrau

Verbandsvorstand

Der Verbandsvorstand besteht aus der Obfrau und neun stimmberechtigten Mitgliedern. Die Mitglieder werden von der Verbandsversammlung gewählt.

Der Vorstand ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht von der Verbandsversammlung oder von der Obfrau zu besorgen sind.

Dazu zählen unter Anderem Entscheidungen über:

  • die Einrichtung von Sozialen Diensten
  • die Errichtung von Sozialberatungsstellen
  • Personalangelegenheiten (z.B. Personalaufnahmen)
  • Käufe und Verkäufe, Darlehensaufnahmen und Investitionen für Heimneubauten bzw. Sanierungen

Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung des Sozialhilfeverbandes Wels-Land besteht aus der Obfrau und aus 45 Vertretern der 24 Gemeinden aus dem Bezirk Wels-Land.

Die Anzahl der von den einzelnen Gemeinden zu entsendenden Vertreter richtet sich nach der Größe der Gemeinde.

Die Verbandsversammlung trifft die grundsätzlichen Entscheidungen des Verbandes. Dazu zählen Entscheidungen über:

  • den regionalen Sozialplan
  • den Voranschlag und den Rechnungsabschluss
  • die Errichtung von stationären Einrichtungen (Altenheimen)
  • die Wahl der Mitglieder in den Verbandsvorstand und in den Prüfungsausschuss

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern. Die Mitglieder werden aus dem Kreis der Verbandsversammlung gewählt.

Der Prüfungsausschuss hat die Aufgabe festzustellen, ob die finanzielle Gebarung sparsam, wirtschaftlich, zweckmäßig und rechtlich korrekt geführt wird.

Personalbeirat

Der Personalbeirat besteht aus vier Dienstgeber- und drei Dienstnehmervertretern/innen.

Aufgabe des Personalbeirates ist es, die Aufnahme- oder Besetzungsvorschläge des Geschäftsapparates des Sozialhilfeverbandes zu prüfen, darüber abzustimmen und dem Verbandsvorstand zur Aufnahme vorzuschlagen.