Vor Heimeintritt sind der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land Nachweise über Einkommen jeder Art vorzulegen.
Ist kein ausreichendes Einkommen vorhanden, ist eine Finanzierung der Heimunterbringung aus Sozialhilfemitteln möglich. Den Heimbewohnern verbleiben 20% der Pension. Vom Pflegegeld wird ein Pflegezuschlag berechnet.
Steindl Stefanie
Bearbeiterin der Bezirkshauptmannschaft Wels-Landbh-wl.post@ooe.gv.at | |
+43 7242 618-74392 |
Sollte vom zuständigen Entscheidungsträger noch keine Einstufung erfolgt oder eine dem tatsächlichen Pflegeaufwand nicht entsprechende Pflegestufe gegeben sein, wird von der Heimleitung im Einvernehmen mit der Pflegedienstleitung eine vorläufige Einstufung nach den Richtlinien des OÖ. Pflegegeldgesetzes bzw. der entsprechenden Einstufungsverordnung vorgenommen und auf dieser Basis der Pflegezuschlag ermittelt. Bitte so bald als möglich reservieren, besonders in der Ferienzeit kommt es zu Engpässen.
Entgelt für einen Kurzzeitpflegeaufenthalt
Das Bezirksalten- und Pflegeheim Lambach bietet eine integrative Tagesbetreuung für ältere Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf, die gesellige Angebote nutzen möchten und bietet eine Entlastung für pflegende Angehörige.
Im Bezirksalten- und Pflegeheim Marchtrenk steht das Tageszentrum Sonnenschein für Seniorinnen und Senioren zur Verfügung.
weitere Informationen finden Sie zu den jeweiligen Zentren: